Anfängliche Erkundungen über die herausfordernde Beziehung zwischen Staatswesen und Gemeinschaffen.von Lara Mallien, Matthias Fersterer, erschienen in Ausgabe #56/2019
Projekte, die Mustern des Commonings folgen, bewegen sich in einer nationalstaatlich verfassten politischen Ordnung, die auf einen kapitalistischen Markt hin ausgerichtet ist, beständig in einem Rahmen, der sie wenig unterstützt oder sie gar behindert. Sie brauchen Nischen, sie finden keine passenden Rechtsformen, sie fallen aus der Reihe. Macht einen das Gemeinschaffen deshalb zum Staatsfeind? Nein. An der Frage, wie gesellschaftliche Regeln entstehen, wie sie durchgesetzt oder wie Entscheidungen getroffen werden, kommt niemand vorbei. Auch Selbstorganisation ist eine Art Lenkungs- oder Steuerungswerkzeug – und genau das sollen ein Staat und eine Regierung schließlich sein; wobei es, wenn von »Staat« die Rede ist, zwischen dem Gemeinwesen – der Summe der Menschen und deren Beziehungen innerhalb bestimmter territorialer Grenzen – und der hierarchisch organisierten, nationalstaatlich verfassten Institution zu unterscheiden gilt. Während Ersteres schlichtweg als Teil der menschlichen Sozialnatur angenommen werden kann, darf bezweifelt werden, dass Letzteres eine zwangsläufige Folge menschlicher Kultur ist – zumindest liefert die Anthropologie zahlreiche Gegenbeispiele in Form von egalitär (auf politische und soziale Gleichwürdigkeit ausgerichtet) organisierten Gesellschaften. So oder so sind Menschen, die es wagen, in einer öffentlichen Diskussion vorzuschlagen, dass sich aus Mustern des Commonings eine Art Staatswesen entwickeln ließe, das sich wesentlich vom heutigen marktkonformen Nationalstaat unterscheidet, heftigem Gegenwind ausgesetzt. Schnell wird dann »Staatsfeindlichkeit« unterstellt, und diese gilt als rückständig, primitiv oder gefährlich. Seit den Anfängen von Oya veröffentlichen wir differenzierte Kritik an den heute gegebenen staatlichen Ordnungen und befürworten dabei grundsätzlich die historisch errungenen Werkzeuge zur Gewaltenteilung und zur Wahrung von Rechten. Die Beschäftigung mit den Mustern des Commonings bestärkt uns aber darin, die Diskussion rund um andere Formen der Lenkung, Steuerung und Ermöglichung gesellschaftlicher Prozesse als jene des bekannten Nationalstaats kapitalistischer Prägung als Forschungszweig wieder stärker in den Vordergrund zu stellen. Wenn Commoning von der unentflechtbaren Verschränkung von Freiheit und Verbundenheit ausgeht, das Selbstverständnis moderner marktkonformer Staaten hingegen auf dem Konzept einer individualistischen, quasi absoluten Freiheit des Individuums, das seinem Glück selbst auf Kosten globaler Ressourcen oder zukünftiger Generationen nachjagen darf, basiert, dann existiert hier schon an der Wurzel ein unvereinbarer Gegensatz. Eine weitere Kluft der Menschenbilder zeigt sich in der Souveränität, mit der Einzelne das Gemeinschaffen den Gegebenheiten entsprechend gestalten, und im Konzept von belieferungsbedürftigen Konsumenten und Staatsbürgerinnen, die sich nach Marktmechanismen zu richten oder die Segnungen eines Wohlfahrtstaats anzunehmen haben, bürokratische Bevormundung inklusive. Die »andere Seinsweise« des Gemeinschaffens, die zwischen Selbstbestimmung und Bezogenheit pulsiert, als Referenzpunkt für jegliches Gestalten zu begreifen, führt nicht nur in eine Diskussion über andere Wirtschafts- und Lebensweisen, sondern auch über eine andere Organisation staatlicher Strukturen. Welche Freiheits- und Verbundenheitsräume müssen geschaffen und gewahrt werden, damit Gemeinschaffen gelingen kann? Wie könnten Formen des symbiotischen Zusammenwirkens zwischen Staat und Commoning-Projekten konkret aussehen? Ist es möglich, ein Staatswesen zu gestalten, das die Gemeinschaffensimpulse seiner Bürgerinnen und Bürger nicht nur nicht behindert, sondern deren freie Entfaltung ermöglicht und dazu ermutigt? Welche menschheitsgeschichtlichen Alternativen gab und gibt es zu klassischen staatenbildenden Gesellschaften? Auf diese großen Fragen haben wir keine fertigen Antworten. Stattdessen lassen wir auf den folgenden Seiten Menschen zu Wort kommen, die vor uns aus verschiedenen Perspektiven über das Verhältnis zwischen Commons und Staat nachgedacht haben: Vor-Denkerinnen und -Denker im wahren Wortsinn. Wir wollen damit zu tiefergehendem Austausch anregen und freuen uns auf weitere Sichtweisen und Blickwinkel! mitdenken@oya-online.de
Staatsfeinde
Der politische Anthropologe Pierre Clastres (1934–1977) zeigte in seinen Studien über die Guayaki und andere indigene Gemeinschaften Südamerikas, dass die Herausbildung nationalstaatlicher Strukturen keine alternativlose Entwicklung ist: Indigene, egalitäre Gemeinschaften sind keine Vorstufe zivilisierter, staatenbildender Gesellschaften, sondern eine für sich gültige Form von Verfasstheit.
Die primitiven Gesellschaften sind Gesellschaften ohne Staat: dieses an sich richtige Tatsachenurteil verschleiert in Wahrheit eine Meinung, ein Werturteil, das die Möglichkeit, eine politische Anthropologie als strenge Wissenschaft zu begründen, belastet. Denn was damit ausgesagt wird, ist die Vorstellung, dass den primitiven Gesellschaften etwas fehlt – der Staat –, das sie, wie jede andere Gesellschaft – z. B. die unsere –, notwendig brauchen. Diese Gesellschaften sind also unvollständig. Sie sind keine richtigen Gesellschaften – sie sind nicht gesittet –, sie leben in der vielleicht schmerzhaften Erfahrung eines Mangels – des Mangels des Staats –, den sie stets vergeblich zu beheben trachten. Mehr oder weniger wirr sagen dies die Chroniken der Reisenden oder die Arbeiten der Forscher: Eine Gesellschaft ohne Staat ist nicht denkbar, der Staat ist das Schicksal jeder Gesellschaft. Hierin verrät sich eine ethnozentrische Verankerung, die um so solider ist, als sie meist unbewusst bleibt. […] Die wirkliche Revolution in der Protogeschichte der Menschheit ist nicht die neolithische, da sie die alte soziale Organisation durchaus intakt lassen kann, sondern die politische Revolution, jenes geheimnisvolle, irreversible, für die primitiven Gesellschaften tödliche Auftauchen dessen, was wir unter dem Namen Staat kennen. […] Weshalb wünschten einige Leute eines Tages zu verkünden: Dies gehört mir, und wieso ließen die anderen damit den Keim dessen sich festsetzen, was die primitive Gesellschaft nicht kennt, die Autorität, die Unterdrückung, den Staat? […] Die primitiven Gesellschaften sind Gesellschaften ohne Staat, weil der Staat hier unmöglich ist. Trotzdem waren alle zivilisierten Völker einmal wild: Was bewirkte, dass der Staat aufhörte, unmöglich zu sein? Aus: »Staatsfeinde«, Suhrkamp, 1976
Commoning-Traditionen respektieren
Elinor Ostrom (1933–2012), Commonsforscherin und Politologin, erhielt 2009 als erste Frau den Wirtschaftsnobelpreis. Anhand von Beispielen aus aller Welt identifizierte sie Prinzipien gelingenden Gemeinschaffens. Dabei pochte sie beharrlich darauf, dass für jedes Commons je eigene Regeln gelten, von denen zwar übertragbare Prinzipien, jedoch niemals Blaupausen abgeleitet werden können.
Viele Institutionen indigener Gemeinschaften haben bewiesen, dass sie es den Einzelnen ermöglichen, Gemeinressourcen über einen langen Zeitraum hinweg sehr intensiv zu nutzen. Einige überdauerten Jahrhunderte, manche sogar Jahrtausende, ohne die empfindliche Ressourcenbasis zu zerstören, auf die die Menschen angewiesen sind. Im Namen der Umwelt haben internationale Institutionen für Entwicklungszusammenarbeit, NGOs, Regierungen und Hilfsorganisationen vieles auf den Weg gebracht und dabei oft unwissentlich jenes Sozialkapital der Nutzer zerstört, das entscheidend für den Erhalt natürlicher Ressourcen war: Beziehungsnetze, Normen, Wissen und Vertrauen. Der Schutz der biologischen Vielfalt darf aber nicht die Zerstörung institutioneller Vielfalt zur Folge haben. Wir müssen deshalb noch viel mehr darüber in Erfahrung bringen, wie die enorme Vielfalt von Regeln, die die Menschen sich über Jahrhunderte überall in der Welt und unter sehr verschiedenen Bedingungen erarbeitet haben, lebenswichtige Ressourcen schützt. Commons-Institutionen sind vor allem dann in Gefahr, wenn Funktionäre davon ausgehen, dass sie gar nicht existieren (oder dass sie nichts bewirken), nur weil sie nicht von der Regierung selbst initiiert wurden. Dabei ist ein robuster Commons-Sektor von enormer Bedeutung für das Leben der Menschen. Wenn wir keine Wege finden, die Verfasstheit der Commons zu verbessern; wenn wir nicht lernen, besser mit unseren kollektiven Ressourcen umzugehen, werden fehlende Commons-Institutionen im 21. Jahrhundert zu tiefgreifenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen führen. Aus: »Was mehr wird, wenn wir teilen«, Oekom, 2011
Staaten betreiben Kolonialisierung nach innen
Bevor der Politologe und Anthropologe James C. Scott (83) in »Die Mühlen der Zivilisation« die Verbindung zwischen agrarischen Lebensweisen und Herrschaftsgewalt sichtbar machte, blickte er in »Seeing like a State« durch die Brille staatlicher Regulierungs- und Normierungsbestrebungen und machte die tiefe Kluft zwischen Commoning und nationalstaatlicher Rasterung sichtbar.
Durch seine Funktionäre versucht der moderne Staat – mit wechselndem Erfolg –, ein Terrain und eine Bevölkerung zu schaffen, die genau jene standardisierten Eigenschaften aufweisen, die am leichtesten zu überwachen, zu zählen, zu bewerten und zu verwalten sind. Das utopische, staatlicher Macht innewohnende und immer wieder scheiternde Ziel ist es, die chaotische, ungeordnete, sich permanent verändernde soziale Wirklichkeit, auf die sich die Staatsmacht stützt, auf etwas zu reduzieren, das dem bürokratischen Beobachtungsraster des Staats ähnelt. Ein Großteil der Staatskunst des späten 18. und 19. Jahrhunderts war ebendiesem Projekt gewidmet. […] So wie der naturwissenschaftlich geschulte Forstexperte von einem perfekt lesbaren Forst träumen mag, angelegt auf rechtwinklig abgestecktem, ebenem Gelände, das mit einheitlich in Reih und Glied gepflanzten Bäumen desselben Alters und derselben Art bestanden ist und von Unterholz und Wilderern beräumt wurde, so mag der beflissene Staatsbedienstete eine perfekt lesbare Bevölkerung mit registrierten, eindeutigen Namen und Anschriften, die sich mit gitternetzförmigen Siedlungsstrukturen synchronisieren lassen, anstreben – Individuen, die eindeutig identifizierbaren Beschäftigungen nachgehen und deren Transaktionen gemäß der ausgewiesenen Formel und in der offiziellen Landessprache dokumentiert werden. Diese Karikatur der Gesellschaft als militärischer Exerzierplatz ist freilich überspitzt, aber das Körnchen Wahrheit, das sie birgt […], warnt uns davor, dass die moderne Staatskunst größtenteils ein Projekt von nach innen gerichteter Kolonialisierung ist, die durch die dazugehörige imperiale Rhetorik oft als »zivilisatorische Mission« beschönigt wird. Die Erbauer des modernen Nationalstaats sind nicht lediglich damit befasst, zu beschreiben, zu beobachten und zu kartieren; vielmehr streben sie an, eine an ihre Beobachtungstechniken angepasste Bevölkerung und Landschaft zu normieren. Aus: »Seeing Like a State«, Yale University Press, 1999
Commoning ist Subsistenz
Ivan Illich (1926–2002), universalgelehrter Philosoph und Theologe, prägte nicht nur seit den 1970er Jahren die Diskurse zu Entschulung, Technikskepsis und Susbsistenz; er stellte auch Tiefenerkundungen über den Verlust des »Gemeinen« oder »Vernakulären«, wie er die Commons nannte, an und warnte vor den Auswirkungen des Verlusts der Fähigkeit, das Leben in die eigene Hand zu nehmen.
Wohin der Krieg gegen die Subsistenz geführt hat, lässt sich am besten im Spiegel sogenannter Entwicklung erkennen. Im Lauf der 1960er Jahre erlangte »Entwicklung« einen Status, der als gleichrangig mit »Freiheit« und »Gerechtigkeit« galt. Die Entwicklung der Anderen wurde zur Pflicht und Bürde des reichen Mannes. Entwicklung wurde als ein Aufbauprogramm beschrieben – Menschen jeglicher Couleur sprachen von »Nation Building« (Staatenbildung), ohne rot zu werden. Das unmittelbare Ziel dieses Social Engineerings war der Aufbau eines ausgewogenen Systems an Einrichtungen in einer Gesellschaft, die noch nicht über ein solches verfügte: mehr Schulen, mehr moderne Spitäler, mehr Autobahnen, neue Fabriken, Kraftwerke und Stromnetze inklusive des dazugehörigen Fachpersonals und der dazugehörigen Konsumenten. […] Eine gegenteilige Auffassung von Arbeit überwiegt in einer subsistenzorientierten Gesellschaft. Dort ist das Ziel die Umkehr der Entwicklung, die Ersetzung von Konsumgütern durch persönliches Handeln, von Industriewerkzeugen durch konviviale Werkzeuge. Sowohl Lohnarbeit als auch Schattenarbeit sind hier im Schwinden, weil ihre Produkte – Güter oder Leistungen – primär als Mittel erfinderischer Tätigkeiten und nicht als Konsummittel gewertet werden. Die Gitarre wird hier höhergeschätzt als die Schallplatte, die Bibliothek höher als das Klassenzimmer, der eigene Garten höher als die Auswahl im Supermarkt. […] Schöpferische Arbeitslosigkeit wird hier begrüßt und Lohnarbeit in Grenzen toleriert. […] »Vernakulär« ist ein lateinisches Wort, das in Rom 1200 Jahre lang benutzt wurde zur Bezeichnung von selbsterzeugten, hausgemachten, gemeinsam hergestellten Werten, die ein Mensch schützen und verteidigen kann, obwohl er sie weder auf dem Markt kauft noch verkauft. Da wir kein einfaches Wort für das Gegenteil von Waren und ihren Schatten haben, schlage ich vor, dieses Wort wiederzubeleben. Es erlaubt mir, zwischen der Expansion des informellen Sektors der Schattenwirtschaft und dem Gegenteil, der Expansion des vernakulären Bereichs, zu unterscheiden. Aus: »Vernacular Values«, in: Philosophica, 1980
Subversives Commoning
Der radikale Historiker Peter Linebaugh (76), der den vielzierte Satz »There is no commons without commoning« (»Es gibt kein Gemeingut ohne Gemeinschaffen«) prägte, zeichnet in seinen Forschungen nicht nur die Geschichte der Einhegung nach, sondern auch die des Commonings, das er als subversive Strömung gelebten Widerstands gegen Herrschaftsgewalt darstellt.
Die Commons liegen außerhalb des Staatsapparats. Commons erzeugen eine eigene Form von Sicherheit. Beziehungen regeln sich hier weniger durch Polizeigewalt als durch Gebrauch, Gewohnheit und Sozialisation – wer schon mal eine Runde Straßenfußball in der Nachbarschaft organisiert hat, kennt das Prinzip. In der englischen Geschichte begann die Politik als Aushandlungsprozess zwischen Lords und Commoners. Deshalb gibt es in England bis heute ein »House of Lords« und ein »House of Commons«. […] In der Regel werden Commons nicht durch Gesetze, sondern durch Traditionen und Gebräuche benannt und bewahrt. Gebräuche sind lokal, sie werden im Gedächtnis bewahrt, und die Ältesten sind die Hüter des kollektiven Gedächtnisses. Manche Beispiele aus Afrika und Lateinamerika zeigen, dass Traditionen auch ein Deckmantel für patriarchale Privilegien sein können. Deshalb respektiere ich Gebräuche, romantisiere sie aber nicht. Aus: »Stop, Thief!«, PM Press, 2014
Lokale Commons
Die Ethnologin Veronika Bennholdt-Thomsen (75) und die Soziologin Maria Mies (78) haben die Subsistenzforschung wesentlich mitbegründet. Aus dieser Perspektive weisen sie darauf hin, dass Commons in erster Linie keine weltpolitische Angelegenheit, sondern in ganz konkrete regionale, landschaftliche und lokale Zusammenhänge eingebettet sind.
Den meisten von uns erscheint es völlig angemessen, wenn vom Wasser, der Luft, der Ozonschicht, der genetischen Vielfalt der Arten oder dem Klima als von unser aller Besitz gesprochen wird, den es vor weiterer oder endgültiger Zerstörung zu bewahren gelte. Dem ist aber in Wirklichkeit überhaupt nicht so. Es gibt kein globales Wasser, sondern nur unterschiedliche lokale und regionale Gewässer. Genausowenig gibt es eine globale Luft, noch eine globale Ozonschicht – obwohl es in dieser Hinsicht schon eher angemessen ist, von einem globalen Phänomen zu sprechen, ähnlich wie beim Klima, im Sinn von Erdklima –, noch gibt es globale Arten. Am allerwenigsten gibt es eine globale Allmende, denn die Allmende ist ein lokales, soziales Phänomen. Sie ist eine Form des Besitzes von lokalen Gemeinschaften, für den sich alle Mitglieder der community gleichermaßen verantwortlich fühlen. Deshalb sagen wir: ›No commons without community‹.« (»Keine Allmende ohne Gemeinschaft«, Anm. d. Red.) […] Jede politische Aktion, die »global commons« betrifft (wie etwa die Verteidigung der Regenwälder), muss deshalb mit der Anerkennung und der Verteidigung bestehender »commons« beginnen. Aus: »Eine Kuh für Hillary«, Frauenoffensive, 1997
Planetare Commons
Zwar sind Commons lokale Angelegenheiten – als Menschheit stehen wir jedoch vor planetaren Herausforderungen. Der Politikberater James B. Quilligan (69) unterstreicht die globale Dimension der Commons und erklärt, was sie von öffentlichen Gütern unterscheidet.
Commons von öffentlichen Gütern zu unterscheiden, ist entscheidend, wenn unsere Grundrechte als »Weltbürger« an Commons anerkannt werden sollen. Heute sind diese Rechte nicht abgesichert, weil die Bürger auf überstaatlicher Ebene kaum vertreten sind. Als Bürger übergeben wir unsere Macht qua Gesellschaftsvertrag an Regierungen und bekommen im Gegenzug öffentliche Güter, wie Sicherheit und Infrastruktur. Indem wir unsere persönliche, subjektive Entscheidungsmacht den Regierungen überlassen – die wiederum Unternehmen mit Rechten ausstatten –, verlieren viele von uns ihr Gefühl für Identität und Sinnhaftigkeit. Der Souverän, das sind jedoch die Menschen, nicht die Regierungen. Die unveräußerlichen Rechte der Menschen leiten sich nicht aus der Herrschaft über ein Territorium ab, sondern aus einer traditionellen oder sich neu entwickelnden Identifikation mit der Welt, in der sie leben; aus einer kollektiven Tätigkeit; einer gemeinsamen sozialen Praxis; einem gemeinsamen Bedürfnis oder einer gemeinsamen Überzeugung; aus der besonderen Kultur einer Region; einer ethnischen, religiösen oder sprachlichen Verwandtschaft oder aus einer historisch gewachsenen Identität. Wenn Menschen erkennen, dass ihre Commons ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern, beginnen sie vielleicht, ihr angeborenes Recht als Bürger dieser Erde einzufordern, lokal wie global. Diese Rechte auf alle Ressourcen – Atmosphäre, Ozeane, Wälder, Artenvielfalt, Nahrung, Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung, Technik, Medien, Handel, Finanzen etc. – sind darin begründet, dass das Überleben und die Sicherheit einer Gemeinschaft von ihnen abhängen und wir gemeinsam für das Wohl nachkommender Generationen verantwortlich sind. Die Notwendigkeit der Existenzsicherung stattet uns mit einer neuen moralischen und sozialen Verantwortung aus: Ressourcennutzer müssen direkt in die Erhaltung und Produktion ihrer Commons einbezogen werden. Selbstbestimmung über die Co-Produktion und Co-Verwaltung von Ressourcen (Ressourcensouveränität) beinhaltet also, dass Menschen unmittelbar an Entscheidungen über ihre Subsistenzmittel und ihr Wohlergehen beteiligt sind. Dazu gehört auch das Recht, externe Herrschaft, Einhegung, Kommodifizierung und Zerstörung spezifischer Commons zurückzuweisen. Statt individuelle oder bürgerliche Rechte vom Staat einzufordern, erklären Commoners ihre souveränen Rechte auf Zugang zu den Gemeinressourcen, die sie erhalten, produzieren, verwalten und nutzen. Die Souveränität der Menschen über die Commons wird durch ihre »Weltbürgerschaft« legitimiert, und diese wiederum legitimiert sich durch die lokale Souveränität über die Commons. Menschen werden so als Treuhänder anerkannt, die gemeinsamen Besitz im Interesse heutiger und künftiger Generationen sowie anderer Arten verwalten. Das neue globale Wirtschaftssystem und der neue Gesellschaftsvertrag werden nicht auf den Unternehmensansprüchen oder auf staatlicher Souveränität gründen, sondern auf den souveränen Rechten der Menschen auf ihre Commons. Aus: »Warum wir Commons von öffentlichen Gütern unterscheiden müssen«, in: Commons, Transcript, 2014
Commonsprojekte und öffentliche Hand als Partner
Die Commonsexpertin Silke Helfrich (52) stellt ein bislang wenig beachtetes Modell vor, das viel Potenzial zur Einspeisung des Gemeinschaffens in bestehende Gemeinwesen birgt: Partnerschaften zwischen Commons-Projekten und der öffentlichen Hand.
Warum ist eigentlich vielen der Begriff der Public-Private Partnerships (Öffentlich-Private Partnerschaften, ÖPP) geläufig, während die Idee der Commons-Öffentlichen Partnerschaften (CÖP) ein Mauerblümchendasein fristet? Vielleicht, weil viele ÖPPs zu enormen Problemen – u. a. Preissteigerungen – geführt haben. Und weil wir zu wenig über Alternativen nachdenken. Dabei können viele Probleme durchaus mit lokal verankerten, aber regional vernetzbaren CÖPs gelöst werden. Denken Sie nur einmal daran, wie wir in Deutschland die Brandbekämpfung und -prävention organisieren. Das Thema ist klassische Staatsaufgabe. Wer aber auf die Strukturen schaut, wird rasch feststellen: Im Grund ist der Brandschutz weitgehend als Commons-Public Partnership organisiert – als systematische und fast flächendeckende staatliche Unterstützung von Selbstorganisation. Der Staat sorgt für Rechtssicherheit und stellt eine bedingungslose Grundausstattung zur Verfügung (vermutlich ein wichtiges Muster großformatiger Selbstorganisation im Kontext von Nationalstaatlichkeit); die Leute organisieren sich selbst: Rund 97 Prozent aller Feuerwehrleute sind nicht in Berufsfeuerwehren organisiert, sondern in sogenannten Freiwilligen Feuerwehren. »Sogenannt«, weil sie zustande kommen müssen, andernfalls kann der Staat die Beteiligung am Feuerwehrdienst verordnen. Dann entstehen Pflichtfeuerwehren. Die interessante Nachricht ist nun, dass es in Deutschland insgesamt 24 000 Freiwillige Feuerwehren und nur 6 Pflichtfeuerwehren gibt. Das heißt: Selbstorganisation, der der Boden bereitet ist, funktioniert! Fast eine Million Menschen – Lehrer, Landwirte, Ladenbesitzer, Handwerker, Kraftfahrer (meist Männer) – sind bereit, anzupacken, wann immer es notwendig ist. In ganz Deutschland gibt es zudem noch 107 Berufsfeuerwehren – ausschließlich in mittelgroßen und großen Städten. Ansonsten ruht – genau wie in Österreich und Polen – die gesamte Brandschutzarbeit auf den Schultern von Feuerwehrgemeinschaften. Der Staat stellt also im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen hier keine Beamten ein. Er schließt auch keine Verträge mit Brandbekämpfungsunternehmen. Das System beruht auf dem schlichten Gedanken, die Menschen dabei zu unterstützen, diese Angelegenheit in ihre eigenen Hände zu nehmen. So inspirierend das Beispiel ist, so klar ist auch: Hier geht es nicht um Commoning. Der Staat bleibt im Arrangement der »Freiwilligen« Feuerwehr noch immer der »Seniorpartner«. Das wäre bei Commons-Öffentlichen-Partnerschaften umgekehrt. Aus: »Frei, fair und lebendig«, Transcript, 2019
Institutionen commonalisieren
Wie aus den bisherigen Stimmen hervorgegangen ist, muss die Kritik an der Einhegung der Commons durch kapitalistische Verwertungslogik und nationalstaatliche Normierung mit der Entwicklung vielfältiger und tragfähiger gemeinschaffender Strukturen einhergehen. In diesem Sinn fragt der Politologe und Commonsforscher Massimo de Angelis (51): Wie können staatliche und privatwirtschaftliche Institution »commonalisiert«, also in Commons umgewandelt werden?
Eine Commons-Bewegung ist nicht bloß eine Gegenbewegung zu kapitalistischen Bewertungsmustern und Ungerechtigkeiten oder zu staatlichen Hierarchien, sondern strebt eine »Commonalisierung« vieler Funktionen an, die inzwischen in private oder staatliche Hände gelangt sind, insbesondere jener Funktionen, die mit sozialer Reproduktion zu tun haben […]. Neben sozialer und ökologischer Gerechtigkeit hat diese Bewegung vor allem auch die Stärkung von Resilienz zum Ziel – jener Systemqualität, die es Commons-Systemen ermöglicht, sich leichter an Stressmomente, Krisen und Unbill anzupassen oder sich von diesen zu erholen. Da Commons immer auch mit bestimmten Ökologien in Verbindung stehen, ist die Stärkung der Resilienz ökologischer Systeme Teil desselben Horizonts. Während sich ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Krisen verschärfen und die Sozialsysteme vieler Staaten kollabieren, wird es notwendig, zu fragen, wie privatwirtschaftliche und staatliche Organisationen, die derzeit zur Reproduktion des Lebens essenzielle Dienstleistungen erbringen, commonalisiert werden können. […] Commonalisierung bedeutet, eine öffentliche oder private Organisation in ein Commons oder, noch wahrscheinlicher, in ein Netzwerk aus miteinander verbundenen und ineinander verschachtelten Commons zu verwandeln und somit der »Metacommonalität« (analog zu metazellulären Systemen in der Biologie) und dem übergeordneten Ziel der Resilienz eine Form zu geben. Und Resilienz beinhaltet wiederum eine Reihe von Merkmalen, die es ermöglichen, soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und das gute Leben für alle auf effektivere Weise zu ermöglichen. Die Commonalisierung einer öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Organisation bedeutet keinesfalls, dass es ein optimales Endergebnis gäbe, sondern dass die beteiligten Commoners, indem sie gemeinsam auf demokratische Weise den Umgang mit Hindernissen, Kosten und Erträgen hüten, einen kollektiven Prozess in Gang setzten, bei dem alle möglichen Formen des Gemeinschaffens durch verschiedenste Akteure der jeweiligen Institution intensiviert werden. Aus: »Omnia sunt Communia«, ZED Books, 2017