Einstiegsdroge grüner Konsum
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Was bleibt dem Volk, wenn sich die Politik gegen seine Interessen wendet? – Auf die Straße zu gehen? Das hat bei uns in Deutschland eine gute Tradition, und einige Aufmärsche gegen die Wiederbewaffnung, die Nachrüstung, Atomkraft und ihre Laufzeitverlängerung, in Heiligendamm, gegen Sozialabbau und Finanzspekulationen waren schlagzeilenträchtig. Aber, die Wende einmal ausgenommen, hat kaum eine unserer Demonstrationen je ein Beben ausgelöst, das die Regierenden nachhaltig beeindruckt hätte. Eine der wenigen Ausnahmen davon waren die Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21. Hier war und ist eine Regierungskoalition in Gefahr, abgewählt zu werden. Dann haben noch prügelnde Polizisten das Wutpotenzial geschürt, und es wurde so schlimm, dass eine Schlichtung hermusste. Die Schlichtungsrunden waren für mich Sternstunden von Transparenz und guter politischer Kultur, die wir der Live-Übertragung durch Phönix und der souveränen Moderation Heiner Geißlers verdanken. Beiden ist wohl auch geschuldet, dass die Bürgervertreter kaum etwas von der unerträglichen Arroganz zu spüren bekamen, mit der Kritiker bei uns ansonsten allzu häufig vom Establishment abgekanzelt werden. Engagierte und fachkundige Bürgervertreter haben den alleinentscheidungsgewöhnten Regierungs- und Wirtschaftsfunktionären selbst in kompliziertesten Details Paroli geboten und dabei überzeugen und punkten können.
Gleichwohl musste Geißlers Schlichterspruch enttäuschen, und letztlich hat die Schlichtung den Protesten die Kraft geraubt. S21‑Plus tut der Bahn nicht weh und verhindert die Tieflegung des Bahnhofs nicht. Es wird sogar zwei Gleise mehr geben, was zwar ein Gewinn für die Leistungsfähigkeit des Durchgangsbahnhofs ist, aber ganz und gar nicht das, was die Kritiker erreichen wollten. Das konnte es auch gar nicht sein, weil das Gespräch auf Augenhöhe gut zehn Jahre zu spät stattgefunden hat. Es waren schon zu viele Fakten geschaffen. Hinzu kommt, dass Stuttgart 21, auch wenn es für die Stuttgarter wichtig ist, selbst nur Teil eines viel größeren Projekts ist: ein kleiner Baustein des neuen Bahnkonzepts und eines deutschland- und europaweiten Fernstreckennetzes, bei dem die Fläche immer weiter ausgedünnt wird und dafür einige Knotenpunkte mit multifunktionalen Megabahnhöfen geschmückt werden sollen. Dahinter steht die nur aufgeschobene Privatisierung der Bahn.
Die Freiheit ist in Gefahr
Die Verhandlungen sind auch deshalb gescheitert, weil die im Planungsverfahren vorgesehene Partizipation der Bürger nicht wirklich gewollt und gelebt wurde. Beispielhaft ist dafür, dass der Antrag auf eine Volksabstimmung zu S21 trotz der erforderlichen Unterschriften vom Stuttgarter Stadtparlament mit 45 zu 10 Stimmen abgelehnt und dieses Nein auch gerichtlich bestätigt wurde. Dabei geht es bei Stuttgart 21 und vielen anderen Projekten längst nicht mehr nur um Partizipation, sondern um weitreichende Weichenstellungen, bei denen die Parteien den Souverän systematisch außen vor lassen. Die Parteien, die laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung »mitwirken« sollen, haben diese längst vollständig okkupiert, sei es im Bereich der Energieversorgung, der Bildungspolitik, vieler Bürgerrechte oder der Ernährung – und in der Außen-, Sicherheits-, Finanz- und Haushaltspolitik und beim Thema Europa sowieso. Wo der Souverän bei Grundsatzentscheidungen nicht gefragt wird, ist aber die Freiheit in Gefahr.
Politische Freiheit wird nicht von oben gewährt, und man bekommt sie auch nicht geschenkt. Sie beruht im Kern stets auf kollektiver Selbstermächtigung. Das war die Grundlage für das Ende der britischen Kolonialherrschaft in Indien, für die Aufhebung der Apartheid in Südafrika, für den Fall der Mauer, und ist es ganz aktuell für die Demokratisierungsprozesse in Tunesien, Ägypten und hoffentlich weiteren Despotien. Es klingt ja sympathisch, wenn Außenminister Westerwelle Ägypten deutsche Hilfe bei der Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung anbietet. Aber fragen wir ihn und die anderen Parteivorsitzenden doch, wann sie endlich den Entwurf für ein Volksabstimmungsgesetz auf Bundesebene vorlegen – ein Auftrag des Grundgesetzes, der seit 60 Jahren auf Umsetzung harrt! Es wurde nie demokratisch entschieden, wo eigentlich die Grenze der Delegation souveräner Rechte an gewählte Repräsentanten verlaufen soll. Ohne dieses Gesetz werden weiterhin alle Weichenstellungen ohne uns getroffen, man wird weiter auf grenzenloses Wirtschaftswachstum setzen, keine Energiewende einleiten, sich in der Finanzpolitik an den Interessen der Banken orientieren, Gemeingüter durch Privatisierung verscherbeln und »Bildung für alle« einem Elitekonzept opfern.
Während ich dies schreibe, fühle ich mich an Andersens »Des Kaisers neue Kleider« und vor allem an die Grauen Herren in Michael Endes »Momo« erinnert, die den Menschen das Sparen von Zeit anraten und ihnen damit in Wahrheit aber neben der Zeit auch ihre Freiheit und Selbstbestimmung stehlen. Der »Wind of Change« aus der Perestroika-Hymne der Scorpions weht aber immer noch und überall. Und gerade erst hat er den Berliner Senat erreicht, der bei einer Volksabstimmung zur Re-Kommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe sensationell unterlegen ist. Von den Medien fast totgeschwiegen oder als aussichtslos bezeichnet, war das Bürgerbegehren zur Offenlegung der geheimen Privatisierungsverträge dennoch erfolgreich – ein ermutigendes Signal für die Zivilgesellschaft.
Die zivilgesellschaftliche Bürgerbewegung, von A wie »ausgestrahlt« oder »attac«, M wie »Mehr Demokratie« bis Z wie »Zukunftswerkstätten«, ist dem unbefriedigenden Schlichtungsergebnis zum Trotz auch bei den Auseinandersetzungen um Stuttgart 21 schon heute einer der Gewinner. Wie gesagt, haben die Bürgervertreter in jeder Phase der komplexen Sacherörterung nicht nur mithalten können, sondern großenteils überlegen argumentiert. In Berlin hat sich nun ein weiteres Mal gezeigt, dass den Parlamenten, den Expertenrunden in den Talkshows und den Planungsunternehmen in Sachen Lösungs- und Entscheidungskompetenz längst ein fachlich gleichberechtigter Konkurrent erwachsen ist, der (zudem) nicht bereit ist, Vernunft und Gemeinwohlinteressen zu opfern und des Kaisers neue Kleider zu bewundern.
Fällt uns etwas Neues ein?
Was wir uns nicht leisten können, ist, diese unabhängige Kompetenz der zivilgesellschaftlichen Organisationen weiter zu ignorieren. Überlassen wir die Zukunft nicht den Parteien! Dabei geht es weniger um die große Revolte als um teilweise kleine Schritte, die die unerträgliche Diskrepanz zwischen einer vorbildlichen Verfassung und einer ernüchternden und hoffnungstötenden politischen Wirklichkeit schließen könnten.
Einer dieser kleinen Schritte könnte z. B. eine finanzielle Basisförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen zur Stärkung ihrer wissenschaftlichen Beratungskompetenz sein, sodann ihre aktive Einbeziehung in politische und ökonomische Strategieentwicklungen von Regierungen, regierungsnahen Institutionen und Staatsunternehmen sowie schließlich die Vergabe einer Art von »Joker«, der ihnen ein selbständiges Beteiligungsrecht und Gehör in der Frühphase von Großvorhaben wie Stuttgart 21 einräumt.
Oder wie wäre es mit ehrenamtlich tätigen »Zukunftsbeauftragten«, die Großvorhaben durch ihr Veto für ein Jahr unterbrechen können, um grundlegende Erörterungen über die Auswirkung von Planungsvorhaben auf das Gemeinwohl und auf die Interessen nicht unmittelbar Planungsbeteiligter zu ermöglichen? Mit Hilfe von Mediatorinnen und Mediatoren könnte so frühzeitig eine möglichst verbindliche Konsensbildung entstehen. Planungsverfahren würden vereinfacht und durch Vermeidung langjähriger Rechtsstreitigkeiten tendenziell verkürzt. Je zwei Zukunftsbeauftragte pro Bundesland und vier für den Bund könnten auf Vorschlag der Organisationen der Zivilgesellschaft von den Parlamenten für den Zeitraum einer Legislaturperiode ernannt werden. Es sollte sich um anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens handeln, die ihre Unabhängigkeit von wirtschaftlichen oder politischen Interessen bewiesen haben.
Überfällig ist nach meiner Ansicht eine Ergänzung im Planungsrecht von Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel einer angemessenen Berücksichtigung des Allgemeinwohls und der Bewahrung der Gemeingüter. Schließlich fiele mir noch die Förderung freier Bürgerakademien ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt in ihre Aufgaben als Souverän einüben können.
Und was fällt Ihnen dazu ein? – Die Grauen Herren werden wieder beteuern, es gäbe weder Zeit noch Geld dafür. Wir wissen es besser. Lasst uns die Bausteine des Neuen gemeinsam zusammentragen.
Günter Sölken (60) lebt und arbeitet als Fachautor und Politikberater für Nicht-Regierungsorganisationen in Berlin. Er war von 2004 bis 2008 einer der Sprecher des Netzwerks Grundeinkommen.
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Monika Griefahn beeindruckt mich durch ihre Authentizität und Präsenz. Sie gehört zu den Menschen des öffentlichen Lebens, denen ich glaube, dass sie meinen, was sie sagen. Kein Abwägen, kein Suchen nach der politisch korrekten Aussage. Auffällig die Farbe Rot in der
Kann man für Frieden kämpfen? Bewirken wir mit dem Einsatz für eine bessere Welt überhaupt etwas, oder sind wir zu Gutmenschentum verdammt? Drei Bücher zu Geschichte und Zukunft des Widerstands geben Antworten.